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Aktionsplan Ausbildung

Aktionsplan Ausbildung: Landesregierung schützt und fördert Ausbildungsplätze mit einer Mobilitätsprämie

Auszubildende, die im Jahr 2020 oder 2021 eine Ausbildung begonnen haben oder beginnen, können, sofern die Ausbildungsstätte mindestens eine Stunde Fahrzeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder mindestens 45 km von ihrer nächstgelegenen Wohnung entfernt liegt, eine Mobilitätsprämie in Höhe von einmalig pauschal 500 € erhalten. Dieselbe Leistung können Auszubildende erhalten, die ihren Wohnsitz aufgrund der Entfernung gewechselt haben.

Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung einer erhöhten Mobilität von Auszubildenden (RL Mobilität), Erl. d. MK v. 16.09.2020, Nds. MBl. Nr. 47/2020.

Die Antragstellung erfolgt ab dem 11.11.2020 über die NBank.